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Aufgabenordnung für Mitglieder des Rosekids e.V.

 

1 Zweck der Aufgabenordnung

Diese Aufgabenordnung regelt die Pflichten, Aufgaben und Partizipationsmöglichkeiten aller Mitglieder des Vereins und soll einen klaren Rahmen schaffen, um die aktive Mitarbeit und das Engagement im Vereinsleben zu fördern.

2 Allgemeine Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der Satzung, des Schutzkonzepts, sowie der Beschlüsse des Vereinsvorstands und der Mitgliederversammlung.
  2. Mitglieder sollen das Vereinsleben aktiv fördern und zur Erreichung der Vereinsziele beitragen.

3 Teilnahme an Vereinsaktivitäten

  1. Ordentliche sowie Ehrenmitglieder haben das Recht, an allen Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereins teilzunehmen.
  2. Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist ein wichtiges Recht, das allen Mitgliedern ermöglicht, aktiv zur Gestaltung und Entwicklung des Vereins beizutragen.

4 Ehrenamtliche Aufgaben

  1. Mitglieder können ehrenamtliche Aufgaben übernehmen, um das Vereinsleben zu unterstützen. Dazu gehören:
    • Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen in Form von Projektgruppen und Arbeitskreisen.
      Beispiele hierfür sind CSD, Hütte, CuteCactus-Partys und Ausflüge.
  2. Mitglieder können, nach Rücksprache mit dem Vorstand, die eigenständige Durchführung eines regulären Treffens inklusive des „Schlüsseldienst“ übernehmen.
    Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre.
  3. Mitglieder sind verpflichtet, ihre übernommenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen.

5 Mitwirkungsrechte

  1. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge und Vorschläge zur Gestaltung des Vereinslebens und der Treffen einzubringen.
  2. Es besteht die Möglichkeit zur Kandidatur für Vorstandsämter oder sonstige Vereinsgremien.

6 Verhalten im Verein

  1. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich respektvoll und kollegial gegenüber anderen Vereinsmitgliedern und Teilnehmenden verhalten.
    Der Verhaltenskodex findet hier Anwendung.
  2. Konflikte innerhalb des Vereins sollen friedlich und im Dialog gelöst werden.
    Der Vorstand steht als Vermittlung zur Verfügung.

Änderungen an dieser Aufgabenordnung werden durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung beschlossen.